Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit der heutigen Information möchten wir Sie und euch über Folgendes informieren:
Unterrichtsbetrieb
Auf Grund der weiterhin niedrigen Inzidenzwerte im Kreis Pinneberg wird der Präsenzbetrieb für die Jahrgänge 5-10 fortgesetzt.
Unterricht an den Tagen der mündlichen Prüfungen: Freitag, 04.06. und Montag, 07.06.2021
Die mündlichen Prüfungen zu den Abschlüssen ESA und MSA finden am Freitag, den 04.06. und Montag, den 07.06.2021 statt.
Am 04.06. ist es auf Grund der Vielzahl der Prüfungen nicht möglich, ein Unterrichtsangebot aufrechtzuerhalten, also haben alle SuS einen häuslichen Studientag und werden gemäß Stundenplan mit Aufgaben versorgt.
Am 07.06. müssen folgende Klassen ebenfalls zu Hause bleiben, um einen stabilen Unterrichtstag für die restlichen Klassen zu ermöglichen: 6a, 6b, 6c, 7c, 9a, 9b, 9c, 9d, 10a, 10b. Diese Klassen werden ebenfalls gemäß Stundenplan mit Aufgaben versorgt.
Negativatteste über Selbsttests in Schulen
Die ab Montag, den 31.05.2021 geltenden Öffnungen im Freizeit- und Kulturbereich gehen vielfach mit dem Nachweis eines max. 24 Stunden alten Negativ-Tests einher. Schülerinnen und Schüler sowie in Schule tätige Personen unterliegen bereits seit 19. April einer zweimal wöchentlichen Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium können Schülerinnen und Schüler sowie an Schule Tätige bei der Durchführung der Testung in der Schule eine entsprechende Bescheinigung durch die Aufsicht führende Person ausgestellt bekommen und diesen Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auch für Bereiche außerhalb von Schule verwenden. Die getestete Person soll bitte das entsprechende Formular ausgedruckt und vorausgefüllt mitbringen und erhält in der Schule einen Schulstempel sowie die Unterschrift der Aufsicht führenden Person.
Für unseren Schule gilt folgende Verfahrensweise:
Schülerinnen und Schüler, die eine solche Bescheinigung benötigen, können eine bereits vorbereitete, d.h. ausgefüllte Bescheinigung bei der den Selbsttest durchführenden Lehrkraft zur Unterschrift vorlegen. Die von der Lehrkraft unterschriebenen und gesammelten Bescheinigungen werden dann dem Sekretariat zum Stempeln vorgelegt. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler können die abgestempelten Bescheinigungen nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abholen.
Schreibe einen Kommentar