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BCSG Schule Elmshorn

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Fortbildung

 

1. Fortbildungsplanung

  • Fortbildungen, an denen Lehrkräfte teilnehmen, müssen vom IQSH angeboten oder anerkannt werden.
  • Die Fortbildungsplanung soll am Bedarf der Schule ausgerichtet sein.
  • Jede Fachkonferenz führt jährlich eine Fortbildungsplanung durch. In die Planung werden bereits bekannte und selbst zu organisierende Fortbildungen aufgenommen.
  • Übergreifende Fortbildungen (zum Beispiel zum Thema Mobbing, EDV etc.) werden vom Organisator mit der Schulleitung abgesprochen.
  • Die Schulleitung kann Lehrkräfte auffordern, an Veranstaltungen teilzunehmen, die für die Schule wichtig sind.
  • Die Schulleitung entscheidet über Anträge zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.
  • Die Anzahl der Teilnehmer wird im Vorwege mit der Schulleitung abgesprochen.
  • Die Fachleitung/Der Organisator entscheidet zusammen mit der Schulleitung über Maßnahmen der Multiplikation.
  • Alle Lehrkräfte werden verbindlich in die Fortbildungsplanung mit einbezogen.
  • Eltern und Schüler können ggf. an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

2. Schritte zur Durchführung einer Fortbildung

2.1 Extern organisierte Fortbildungen

  • Die Fachleitung informiert das Kollegium und ggf. den Schulelternbeiratsvorsitzenden und den Schulsprecher über geplante Fortbildungsveranstaltungen.
  • Die Fachleitung macht im Lehrerzimmer einen Aushang (siehe Anlage) für interessierte Lehrkräfte über die Teilnahme an der Fortbildung. Anmeldungen sind verbindlich.
  • Die interessierten Lehrkräfte stellen einen Fortbildungsantrag (siehe Anlage) bei der Schulleitung.
  • Nach dem Besuch der Fortbildung wird eine Kopie der Teilnahmebescheinigung bei der Schulleitung hinterlegt.

2.2 Selbst organisierte Fortbildungen

  • Der Organisator der Fortbildung führt mit interessierten Lehrkräften und ggf. dem Schulelternbeiratsvorsitzenden und dem Schulsprecher vorab Gespräche, um den Bedarf an einer vorgeschlagenen Fortbildung zu klären.
  • Der Organisator klärt folgende Punkte, die Voraussetzung für die Genehmigung einer Fortbildung durch den Schulleiter sind:
    Ziele/Inhalte der Fortbildung, Referent/Referentin, Zeitraum und Ort, Anzahl der Teilnehmer der Schule, Externe Teilnehmer (Lehrkräfte, Eltern, Schüler), Eventueller Unterrichtsausfall, Kosten und Zahlungsweg, Anmeldeschluss
  • Der Organisator gibt die Ausschreibung der Fortbildung den Lehrkräften durch Aushang (siehe Anlage) im Lehrerzimmer und ggf. dem Schulelternbeiratsvorsitzenden und dem Schulsprecher bekannt. Anmeldungen sind verbindlich.
  • Der Organisator informiert die Schulleitung über das tatsächliche Zustandekommen der Veranstaltung.
  • Die interessierten Lehrkräfte stellen einen Fortbildungsantrag (siehe Anlage) bei der Schulleitung.
  • Nach dem Besuch der Fortbildung wird eine Kopie der Teilnahmebescheinigung bei der Schulleitung hinterlegt.

Stand 25.03.2010

Grundlagen

  • Ausbildung
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Elternarbeit
  • Flexible Übergangsphase
  • Fördern
  • Fortbildung
  • Methoden
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Prävention
  • Veranstaltungen
  • Vertretung

BCSG Elmshorn

Koppeldamm 50
25335 Elmshorn
Sekretariat 04121 640 20 40
Fax 04121 640 20 89
Schicken Sie uns eine E-Mail
www.bcsg-schule.de

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