Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,seit dem 04. Mai 2022 gelten veränderte Regelungen für den Schulbesuch im Zusammenhang mit dem Coronavirus. In diesem Beitrag fassen wir die relevanten Informationen zusammen.
Maskenpflicht an Schulen
Die Maskenpflicht an den Schulen entfällt ab dem 2. April 2022. Der Hygieneleitfaden gilt zunächst unverändert fort, mit Wegfall der Maskenpflicht wird er entsprechend angepasst.
Testpflicht an Schulen
Seit dem 19. März 2022 ist die Teilnahme an regelmäßigen Tests keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und die an Schulen tätigen Personen können für freiwillige häusliche Testungen Testmaterial von der Schule für zwei Testungen in der Woche erhalten.
Da die Tests nicht mehr in der Schule stattfinden und die Durchführung der Tests keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule darstellt, muss keine Erklärung über die Durchführung der Tests vorgelegt werden. Die Schule stellt auch keine Testbescheinigungen mehr aus.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zuhause zu testen. Neben den von der Schule ausgegebenen Selbsttests stehen hierfür auch die kostenlosen Angebote der Teststationen zur Verfügung.
Von der Testmöglichkeit soll dann vor allem Gebrauch gemacht werden, wenn etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptome (Schnupfenplan) ein konkreter Anlass besteht.
Isolation
Nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) hat das Gesundheitsministerium die Absonderungsregeln angepasst.
Damit gelten in Schleswig-Holstein ab Mittwoch, den 4. Mai 2022, verkürzte Isolationszeiten: Nachweislich infizierte Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder einen positiven Selbsttest gemacht haben, müssen sich künftig nur noch für fünf Tage absondern. Die Isolation endet automatisch nach dem fünften Tag. Ein abschließender negativer Test zum Beenden der Absonderung ist nicht notwendig, wird jedoch empfohlen.
Mit dem neuen Erlass wird außerdem die Quarantänepflicht für nicht infizierte Haushaltsangehörige aufgehoben.
Im Detail können die Regelungen hier noch einmal nachgelesen werden.
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