1. Fortbildungsplanung
- Fortbildungen, an denen Lehrkräfte teilnehmen, müssen vom IQSH angeboten oder anerkannt werden.
- Die Fortbildungsplanung soll am Bedarf der Schule ausgerichtet sein.
- Jede Fachkonferenz führt jährlich eine Fortbildungsplanung durch. In die Planung werden bereits bekannte und selbst zu organisierende Fortbildungen aufgenommen.
- Übergreifende Fortbildungen (zum Beispiel zum Thema Mobbing, EDV etc.) werden vom Organisator mit der Schulleitung abgesprochen.
- Die Schulleitung kann Lehrkräfte auffordern, an Veranstaltungen teilzunehmen, die für die Schule wichtig sind.
- Die Schulleitung entscheidet über Anträge zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.
- Die Anzahl der Teilnehmer wird im Vorwege mit der Schulleitung abgesprochen.
- Die Fachleitung/Der Organisator entscheidet zusammen mit der Schulleitung über Maßnahmen der Multiplikation.
- Alle Lehrkräfte werden verbindlich in die Fortbildungsplanung mit einbezogen.
- Eltern und Schüler können ggf. an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
2. Schritte zur Durchführung einer Fortbildung
2.1 Extern organisierte Fortbildungen
- Die Fachleitung informiert das Kollegium und ggf. den Schulelternbeiratsvorsitzenden und den Schulsprecher über geplante Fortbildungsveranstaltungen.
- Die Fachleitung macht im Lehrerzimmer einen Aushang (siehe Anlage) für interessierte Lehrkräfte über die Teilnahme an der Fortbildung. Anmeldungen sind verbindlich.
- Die interessierten Lehrkräfte stellen einen Fortbildungsantrag (siehe Anlage) bei der Schulleitung.
- Nach dem Besuch der Fortbildung wird eine Kopie der Teilnahmebescheinigung bei der Schulleitung hinterlegt.
2.2 Selbst organisierte Fortbildungen
- Der Organisator der Fortbildung führt mit interessierten Lehrkräften und ggf. dem Schulelternbeiratsvorsitzenden und dem Schulsprecher vorab Gespräche, um den Bedarf an einer vorgeschlagenen Fortbildung zu klären.
- Der Organisator klärt folgende Punkte, die Voraussetzung für die Genehmigung einer Fortbildung durch den Schulleiter sind:
Ziele/Inhalte der Fortbildung, Referent/Referentin, Zeitraum und Ort, Anzahl der Teilnehmer der Schule, Externe Teilnehmer (Lehrkräfte, Eltern, Schüler), Eventueller Unterrichtsausfall, Kosten und Zahlungsweg, Anmeldeschluss - Der Organisator gibt die Ausschreibung der Fortbildung den Lehrkräften durch Aushang (siehe Anlage) im Lehrerzimmer und ggf. dem Schulelternbeiratsvorsitzenden und dem Schulsprecher bekannt. Anmeldungen sind verbindlich.
- Der Organisator informiert die Schulleitung über das tatsächliche Zustandekommen der Veranstaltung.
- Die interessierten Lehrkräfte stellen einen Fortbildungsantrag (siehe Anlage) bei der Schulleitung.
- Nach dem Besuch der Fortbildung wird eine Kopie der Teilnahmebescheinigung bei der Schulleitung hinterlegt.
Stand 25.03.2010