Grundsätze für Vertretungsunterricht
Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Betriebspraktika, Exkursionen, Projekte usw. fallen Vertretungen an und diese müssen organisiert werden. Das verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten.
Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts soweit wie möglich zu erhalten und für die Schülerinnen und Schüler so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen. Die Mehrarbeit für die Lehrkräfte, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, soll auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Vertretung bei absehbarer Abwesenheit/längerfristiger Erkrankung
Vorhersehbare Stundenplanänderungen (bedingt durch besondere Veranstaltungen wie Praktika, Klassenfahrten, Wandertage, Fortbildungen etc.) sollten so früh wie möglich, jedoch spätestens am Mittwoch der Vorwoche, dem Vertretungsplaner gemeldet werden. Hierzu gibt es einen Formularvordruck im Lehrerzimmer. Bei längerfristiger Erkrankung einer Lehrkraft bemüht sich die Schulleitung um Ersatz.
Vertretung bei kurzfristiger Abwesenheit/Erkrankung
Erkrankte bzw. verhinderte Lehrkräfte rufen nach Möglichkeit am Abend zwischen 18 und 20 Uhr beim Vertretungsplaner an. Krankmeldungen am selben Tag erfolgen telefonisch im Sekretariat bis spätestens 07.35 Uhr.
Der Vertretungsplaner entscheidet, ob eine Klasse per Telefonkette später bestellt wird. Schüler, die nicht erreicht werden und zur Schule kommen, melden sich im Sekretariat.
Vertretungsunterricht
Der Vertretungsunterricht sollte nach Möglichkeit
- von Lehrkräften durchgeführt werden, die in der Klasse/ Lerngruppe unterrichten;
- von Fachlehrkräften.
Der Vertretungsplan wird so gestaltet, dass Klassen mindestens zwei Stunden Unterricht haben und nach Möglichkeit die Hauptfächer abgedeckt werden. Die Fachlehrkräfte der betroffenen Klassen werden vorrangig zur Vertretung eingesetzt.
Lehrkräfte, die laut Stundenplan Unterricht haben, halten sich bei Abwesenheit der entsprechenden Klassen per telefonischer Rufbereitschaft für eventuelle Vertretungsaufgaben zur Verfügung. Im Zweifelsfall fragen sie aktiv beim Vertretungsplaner nach, ob sie sich in der Schule für Vertretungen bereithalten sollen.
Lehrkräfte können in ihren Springstunden zur Vertretung eingesetzt werden. Die erteilten Überstunden und eventuelle Unterstunden werden über das Vertretungsplanprogramm erfasst. Die verbleibenden Überstunden werden zum passenden Zeitpunkt ausgeglichen. Unterstunden entstehen nicht durch vorgezogene Entlassung der 9./10. Klassen oder die spätere Einschulung der 5. Klassen. Diese Unterstunden gelten durch Überstunden z. B. bei Klassenfahrten u. ä. als abgegolten.
In jeder Klasse steht ein Ordner mit einer Aufgabensammlung der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch für Vertretungsstunden zur Verfügung. Verantwortlich für die Pflege der Aufgabensammlungen sind die entsprechenden Fachlehrkräfte.
In den Integrationsklassen übernehmen in Ausnahmefällen nach Absprache die Lehrkräfte der Paul-Dohrmann-Schule allein den Unterricht. In Ausnahmefällen werden die Lehrkräfte der Pädagogischen Insel zu Vertretungszwecken eingesetzt. Im Bedarfsfall kann die Aufteilung einer Klasse aufgehoben werden (z.B. Verbraucherbildung-/ Technik).
Steht keine Vertretungslehrkraft zur Verfügung, werden Klassen von einer Lehrkraft, die im benachbarten Raum unterrichtet, beaufsichtigt.
Sollte es nicht möglich sein, Vertretungsunterricht zu organisieren, kann der geplante Unterricht ab Klasse 8 durch eigenverantwortliches Arbeiten, auch in Form von häuslicher Arbeit, ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.
Information über Planänderungen
- Die Vertretungspläne werden für jeweils den aktuellen und den folgenden Tag auf den Digitalen Schwarzen Brettern, der Homepage und dem IServ-Portal veröffentlicht.
- Für die Lehrkräfte besteht bis 15 Uhr Informationspflicht.
- Bei relevanten Änderungen des Vertretungsplans nach 15 Uhr informiert der Vertretungsplaner die entsprechenden Lehrkräfte telefonisch.
- Es besteht Informationspflicht auf Seiten der Schülerinnen und Schüler.
- Bis zur zweiten großen Pause sind noch kurzfristig Änderungen für den folgenden Schultag möglich.
Die Klassenlehrkraft trägt dafür Sorge, dass die eigene Klasse über den Vertretungsplan informiert ist.
Stand: 29.10.2012, beschlossen durch die Schulkonferenz am 13.12.2012