Hinweise und Empfehungen für Schülerinnen und Schüler
- Melden Sie als Eltern am 1. Krankheitstag die Erkrankung Ihres Kindes der Schule (Sekretariat) telefonisch an.
- Informieren Sie bei längeren Erkrankungen die Schule (Sekretariat oder Klassenlehrer) regelmäßig über den Genesungsverlauf.
- Sollte ein Schüler/Schülerin eine schriftliche Entschuldigung fristgerecht abgegeben haben, die Schule diese aber nicht vorliegen hat, so ist der Schüler/Schülerin verpflichtet nach zu weisen, wann und bei wem diese Entschuldigung eingegangen ist!
- Sollte ein Kind, das nicht beurlaubt war, am Tag vor oder nach den Ferien fehlen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Hinweise und Empfehungen für Lehrkräfte
- Erkrankte bzw. verhinderte Lehrkräfte rufen nach Möglichkeit am Abend zwischen 18 und 20 Uhr beim Vertretungsplaner an.
- Krankmeldungen am selben Tag erfolgen telefonisch im Sekretariat bis spätestens 07.35 Uhr.
- Der Vertretungsplaner entscheidet, ob eine Klasse per Telefonkette später bestellt wird. Schüler, die nicht erreicht werden und zur Schule kommen, melden sich im Sekretariat. Informiere Sie sich weiter im Vertretungsplankonzept.
- Ab dem 3. Krankheitstag muss ein ärtztliches Attest vorliegen.