Veränderte SchulencoronaVO ab 01.12.2020
Sie gilt bis zum 22. Dezember 2020. Einziger Regelungsgegenstand verbleibt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Schulen (inkl. schulischer Ganztag), bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie auf Schulwegen zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule. Auch die bisherigen Regelungen bleiben grundsätzlich unverändert.
Wesentliche Neuerungen sind:
• Lehrkräfte und sonstige an Schulen tätige Personen mit regelmäßigem Schülerkontakt müssen konsequent eine Maske tragen, wenn die Schule in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt liegt, in der eine 7-Tagesinzidenz von >50/100.000 (nach RKI) besteht. Das mögliche Entfallen einer Maskenpflicht am Tätigkeitsort bei einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gibt es dann im Grundsatz nicht mehr.
Lehrkräfte können im Unterrichtsraum für die Durchführung von Unterricht bei einem konsequenten Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen die Maskenpflicht ausnahmsweise durch das Tragen eines Visiers erfüllen. Keine Maskenpflicht besteht für Schulpersonal, das gewöhnlich gar keinen oder wenig Kontakt zu Schülerinnen und Schülern hat (z.B. Hausmeister u.Ä.) am konkreten Tätigkeitsort, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird. Für alle an Schulen tätigen Personen besteht überdies keine Maskenpflicht, wenn die konkrete Tätigkeit alleine in einem Büro erfolgt.
• Lernen am anderen Ort – Besuche von Theatern und Museen
Gem. § 10 Abs.3 Corona-BekämpfungsVO gilt, dass schulische Veranstaltungen für Kohorten und ihre Aufsichtspersonen im Sinne der Schulen-Coronaverordnung in Theater-, Opern- und Konzerthäusern sowie Museen durchgeführt werden können.
Erlass zur Umsetzung erhöhter Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen (gültig bis 22.12.2020)
• Es findet ab 1. Dezember 2020 bis zunächst Weihnachten kein Sportunterricht statt, sondern stattdessen sollen angemessene Bewegungsangebote gemacht werden (mit Abstand, ohne Umkleiden, vorzugsweise im Freien auf Sportplätzen, jedoch außerhalb des Schulgeländes nur in Gruppen bis max. 5 Personen).
Damit entfällt bis auf Weiteres unsere aktive Pause sowie die Sport-AG-Angebote von Herrn Troper. Die Klassenlehrkräfte werden gebeten ihre Klassen darüber zu informieren.
Falls die Sportlehrkräfte an Bewegungsangebote denken, ist darauf zu achten, dass die Umkleidekabinen nicht mehr genutzt werden dürfen und damit sich die SuS nicht mehr umziehen dürfen.
• Bis zu den Weihnachtsferien fallen alle sportlichen AGs im Gansztagsbereich aus.
Konzept für die Distanzslerntage am 07. und 08. Januar 2021
Unter DSB-Aushänge ist das Konzept für die beiden Distanzlerntage am 07. und 08. Januar 2021 veröffentlicht.
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