Infektionsschutz in Schulen in der Zeit vom 14. – 18. Dezember 2020
Aktualisierung 14.12.2020
Auf Grund der ministeriellen Anpassungen vom gestrigen Sonntag hier noch einige Konkretisierungen zum weiteren Verlauf dieser Woche:
- Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, wird die Präsenzpflicht in den Schulen ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 – 7 eine Notbetreuung angeboten, die sich an den Regelungen aus dem Frühjahr orientieren wird. Für die Anmeldung zur Betreuung ist ein schriftlicher Nachweis aufgrund der Kurzfristigkeit nicht notwendig. Die Betreuung erfolgt nach dem Kohortenprinzip. Konkret heißt das, dass wir morgens sehen, wer kommt und dann eine Betreuung in Kohorten durchführen.
- Die Präsenzpflicht für Lehrkräfte an der BCSG im Rahmen der Unterrichtsverpflichtung wird ausgesetzt. Es müssen nur noch die Lehrkräfte zur Notbetreuung erscheinen, die laut angehängtem Plan für die Notbetreuung oder die Vertretungsreserve eingeplant sind. Alle anderen Lehrkräfte halten sich im Home-Office im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung erreichbar und müssen im Falle von Krankheitsausfällen oder einer plötzlich auftretenden großen Anzahl zu betreuender SuS damit rechnen, auch kurzfristig zum Einsatz in die Schule geholt zu werden.
- Das Distanzlernangebot in der Woche vom 14. bis 18. Dezember 2020 bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Unterricht entsprechend der Fachanforderungen fortgesetzt wird. Es wird kein neuer Unterrichtsstoff vermittelt, sondern ggf. zu Wiederholungen angeleitet. bietet es sich an, diese Aufgaben so zu stellen, dass sie im Rahmen des Distanzlernens am 7./8. Januar 2021 aufgenommen werden können. Es sollen Szenarien vermieden werden, in denen Kinder in die Situation geraten könnten, während der Weihnachtsferien schulische Aufgaben erledigen zu müssen.
- Bereits am Freitag hatten wir mitgeteilt, dass Leistungsnachweise noch geschrieben werden können, wenn sie unaufschiebbar sind und nicht ggf. ersatzlos entfallen können. Wegen der Anpassungen aus Ministerium, von denen wir heute erfahren haben, möchten wir an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass dies ausschließlich solche Klausuren in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 betrifft, deren Ergebnisse in das Abitur eingebracht werden müssen und bereits vor dem 11. Dezember 2020 angesetzt waren, also für unsere Schulform nicht zutreffen. Konkret bedeutet dies, dass die geplanten Leistungsnachweise ab morgen nicht mehr geschrieben werden dürfen.
Die Landesverordnungen werden bis zum 10. Januar 2021 begrenzt sein und die Ministerpräsidentenkonferenz wird am 5. Januar 2021 über die Lage und das weitere Vorgehen beschließen. Über das weitere Vorgehen für den Bereich der Schulen ab dem 11. Januar 2021 wird erst dann mit Rücksicht auf die nationale Lage entschieden werden können.
Aus einer Lerngruppe im 5. und 6. Jahrgang haben wir die Meldung eines positiv getesteten und bestätigten Corona-Falls bekommen. Vorsorglich haben wir zwei Klassen nach Hause geschickt und alle unmittelbar betroffenen Personen sind bereits vom Gesundheitsamt informiert worden. Nach Prüfung des Sachverhaltes durch das Gesundheitsamt wurden die Lerngruppen als Kategorie-2-Kontaktpersonen eingestuft. Daraus ergibt sich, dass für die Personen keine Quarantäne-Anordnung erfolgt, es wird aber darum gebeten, die sozialen Kontakte bis zum 24.12. einzuschränken. Es wurden keine Tests angeordnet.
Aktualisierung 11.12.2020
Es gelten folgende durch das Ministerium veröffentlichte Regeln:
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren haben Präsenzunterricht. Sie können formlos von den Eltern für diese Woche beurlaubt werden. Sofern Eltern sich einmal für das Distanzlernen entschieden haben, ist ein Wechsel zum Präsenzunterricht nicht mehr möglich.
- Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 bleiben zu Hause und lernen auf Distanz. An den Förderzentren sind Ausnahmeregelungen möglich.
- Unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.
Für unsere Schule gilt darüber hinaus:
- Die Klassenlehrkräfte der Jahrgänge 5 bis 7 kontaktieren die Eltern der Schülerinnen und Schüler und fragen ab, welche Schülerinnen und Schüler zum Präsentunterricht in der Schule erscheinen. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Schule kommen, arbeiten ab dem 14.12. zu Hause am analog von den Klassenlehrkräften mitgegebenen Homeschooling-Material.
- Die Klassenlehrkräfte der Jahrgänge 8 bis 10 kontaktieren die Schülerinnen und Schüler über IServ und in formieren sie über die aktuellen Bestimmungen. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten ab dem 14.12. zu Hause am analog von den Klassenlehrkräften mitgegebenen Homeschooling-Material.
- Für die SuS aus Jahrgang 5-7, die in der kommenden Woche im Präsenzunterricht sind, findet das AG-Programm nach Plan statt (sportliche AGs fallen weiterhin aus). SuS, die von den Eltern vom Präsenzunterricht abgemeldet worden sind, dürfen nicht zum AG-Programm in die Schule kommen.
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