Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Ministerium hat für die Abschlüsse ESA und MSA im derzeitigen Schuljahr 2020 / 2021 besondere Regelungen erlassen.
Die Regelungen betreffen
- einen möglichen Rücktritt von der Abschlussprüfung
- den Umfang der schriftlichen und mündlichen Prüfungen
- die Arbeitszeit in den Prüfungen
Eine Übersicht zu den zentralen Abschlüssen und der Zugang zu abschlussbezogenem Übungsmaterial ist unter
https://za.schleswig-holstein.de/content/index.php
zu finden.
Eine Zusammenstellung der besonderen Regelungen bei der Prüfung zum ESA und MSA an Gemeinschaftsschulen ist unter
https://za.schleswig-holstein.de/docs/2021/
zu finden.
Durch diese Maßnahmen strebt das Ministerium an besonders durch die Pandemie belastete Schülerinnen und Schülern in den Abschlussjahrgängen entgegenzukommen. Gleichzeitig wird aber auch für alle anderen Prüflinge ein Ausgleich geschaffen, damit diese ihre Abschlussprüfungen in diesem Jahr sehr erfolgreich schaffen können, um danach in die nächste Ausbildungsphase wechseln zu können.
Um einen reibungslosen Ablauf der Zentralen Abschlussprüfungen zu gewährleisten, finden im Zeitraum vom 01.03. bis 05.03.2020 durch die Klassenlehrkräfte der Jahrgänge 9 und 10 für alle Prüflinge und deren Erziehungsberechtigte Beratungsgespräche zu den diesjährigen Prüfungsbedingungenen statt.
Im Falle eines Rücktritts von den Abschlussprüfungen ist es für betroffene Prüflinge und deren Erziehungsberechtigte notwendig, im Zeitraum vom 08.03. bis zum 12.03.2020 an einem verpflichtenden Beratungsgespräch bei der Schulleitung teilzunehmen, um über unmittelbare Konsequenzen für die Schullaufbahn informiert zu werden. Terminabsprachen erfolgen über das Sekretariat.
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