Ab Montag, den 22.2.2021, wird eine neue Schulen-CoronaVO in Kraft treten, die den Rahmen für den weiteren Schulbetrieb absteckt. Mit der neuen Schulen-CoronaVO tritt auch eine neue Regelung zur Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in Kraft.
Es gelten ab Montag demnach folgende Regelungen:
Für alle an Schule Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler gilt die Pflicht, in der Unterrichts- und Betreuungssituation mindestens eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der jeweiligen Inzidenz in den Kreisen und kreisfreien Städten. Es wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen. Das Ministerium hat zuletzt im Januar die Schulen mit OP-Masken ausgestattet und fragt derzeit den aktuellen Bedarf für die Zeit bis zu den Osterferien ab.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz (RKI) von mehr als 50 müssen alle an Schule Beschäftigten sowie Schülerinnen und Schüler eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sog. einfache OP-Masken.
Im Übrigen gelten die Verfahrenshinweise zu Schülerinnen und Schülern, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigern, uneingeschränkt fort.
Auch gelten weiterhin die Regelungen zu Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen im Rahmen des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2.
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