das Gesundheits- und Bildungsministerium hat am letzten Mittwoch (21.04.) wieder gemeinsam über die Auswirkungen des Infektionsgeschehens in einzelnen Kreisen und Städten mit erhöhtem Infektionsgeschehen entschieden.
Für den Kreis Pinneberg gilt weiterhin die folgende Sonderreglung:
- Jahrgänge 1 – 6: Wechselunterricht und Notbetreuung
- Jahrgänge 7 – 8: Distanzlernen
- Abschlussklassen wie bisher: Präsenzangebote unter Hygienebedingungen (für Abschlussklassen gem. § 7 Abs.2 SchulencoronaVO mit Mindestabstand von 1,5 m)
- Prüfungen für Abschlussjahrgänge in Präsenz unter Hygienebedingungen.
- Abschlussrelevante Leistungsnachweise in Präsenz sind möglich für die Jahrgänge 9 – 10
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