Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in unserer heutigen Information möchten wir über folgende Themen informieren:
- Informationen zum Unterricht ab 03. Mai 2021
- Testphase für ein neues Homeschooling-Konzept am 03. Mai 2021
- Wahrnehmung schulischer Termine durch außerschulische Personen
- Neuer Corona-Reaktionsplan, gültig ab Mai 2021
Informationen zum Unterricht ab 03. Mai 2021
Auf Grund der aktuellen Infektionslage gelten weiterhin die folgenden Regelungen:
- Jahrgang 5 bis 6: Distanzlernen, Notbetreuungsangebot (Voranmeldung bei Klassenlehrkräften erforderlich)
- Jahrgang 7 bis 8: Distanzlernen
- Jahrgang 9: Präsenzangebote im Wechselunterricht nach Stundenplan (A-und B-Gruppen, Wechsel donnerstags)
- Jahrgang 10: Präsenzangebote im Klassenverband
- DaZ und Flex: Individuelle Präsenzangebote
- Förderschülerinnen und Förderschüler: individuelle Präsenzangebote
Testphase für ein neues Homeschooling-Konzept
Ab Montag, den 03 Mai 2021 startet die BCSG in eine Testphase für ein neues Homeschooling-Konzept, das zunächst bis zu den Sommerferien durchgeführt und getestet wird. Das Konzept umfasst folgende Eckpfeiler:
- Unterricht nach Stundenplan in allen Jahrgängen
- In Doppelstunden werden Videokonferenzen durchgeführt, Ergänzung durch das IServ-Aufgabenmodul
- In Einzelstunden stehen die Aufgaben im IServ-Aufgabenmodul zur Verfügung
- Im Fall von Wechselunterricht wird Hybridunterricht durchgeführt, also werden die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause sind, in den Unterricht der Klasse per Videokonferenz zugeschaltet
- Fragen zum Homeschooling-Konzept kann die jeweilige Klassenlehrkraft beantworten
Wahrnehmung schulischer Termine durch außerschulische Personen
Sofern die aktuellen Coronabestimmungen es zulassen, können außerschulische Personen wie z.B. Eltern Termine in der Schule unter Einhaltung der Hygieneregeln wahrnehmen. Sollte hierzu der Nachweis eines aktuellen negativen PoC-Antigentests erforderlich sein, so kann an dieser Stelle eine qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines
negativen PoC-Antigentest zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus heruntergeladen werden, der zuvor als Selbsttest durchgeführt wurde.
Download: Formular zur Selbstauskunft über PoC-Antigentest für außerschulische Personen
Neuer Corona-Reaktionsplan, gültigb ab Mai 2021
Die Landesregierung hat einen neuen Coronareaktionsplan beschlossen, der ab Mai gültig ist. Damit gelten folgende Stufen:
Stufe I (Inzidenz bis 50; Corona-Regelbetrieb):
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb.
- Jahrgangsstufen 7 bis E: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb.
- Abschlussklassen: Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb
Stufe II (Inzidenz von 50 bis 100):
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Präsenzunterricht oder Wechselunterricht nach Bewertung des örtlichen Gesundheitsamtes.
- Jahrgangsstufen 7 bis 8: Wechselunterricht.
- Abschlussklassen: Präsenzangebote
Stufe III (Inzidenz 100 bis 165):
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung.
- Jahrgangsstufen 7 bis 8: Distanzlernen.
- Abschlussklassen: Präsenzangebote.
- Die Umsetzung der Regelung erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt auf Grundlage des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
- Ein Abweichen von dieser Regelung ist möglich, wenn das wesentliche Infektionsgeschehen auf einen großen singulären Ausbruch begrenzt werden kann.
Stufe IV (Inzidenz über 165):
- Jahrgangsstufen 1 bis 6: Distanzlernen und Notbetreuung.
- Jahrgangsstufen 7 bis 8: Distanzlernen.
- Abschlussklassen: Präsenzangebote.
- Die Umsetzung der Regelung erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt auf Grundlage des sog. 100er-Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
Ausschlaggebend für die Einstufung ist dabei die regionale 7-Tage Inzidenz der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte, die jederzeit auch auf der RKI-Seite unter RKI COVID-19 Germany (arcgis.com) einsehbar ist.
Der Wechsel von einer Stufe in eine andere erfolgt zukünftig nach dem durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen Rhythmus:
Überschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächsthöheren Stufe (über 50/über 100/über 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächsthöheren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen von I zu II und von II zu III kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
Unterschreitet in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden (Werk-)Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den jeweiligen Schwellenwert der nächstniedrigeren Stufe (unter 50/unter 100/unter 165), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen der nächstniedrigeren Stufe. Bei den Wechseln der Stufen kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht entscheiden, dass die Umsetzung des Wechsels erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
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