Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie heute über die Ausgabe von Testbescheinigungen an minderjährige Schülerinnen und Schüler informieren:
Am 23. August 2021 tritt eine geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung (Corona-BekämpfVO) in Kraft.
Mit der geänderten Verordnung ist geregelt, dass an verschiedenen Stellen Testnachweise erforderlich sind. Das gilt z. B. gem. § 5 Corona-BekämpfVO. Der Testnachweis kann unter anderem durch eine Testbescheinigung aus einem Testzentrum oder aufgrund einer in der Schule durchgeführten Testung erbracht werden. Hierfür ist eine Bescheinigung über die generelle Teilnahme am schulischen Testkonzept erforderlich. Es heißt dazu in der Verordnung:
„Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.“
Die entsprechende Schulbescheinigung wird den minderjährigen Schülerinnen und Schülern unserer Schule ab Montag, den 23. August 2021 über die Klassenlehrkräfte ausgehändigt.
Die Bescheinigung wird nur einmal ausgestellt und muss daher von den Schülerinnen und Schülern sorgfältig aufbewahrt werden.
Ebenso erhalten derzeit beurlaubte oder länger erkrankte minderjährige Schülerinnen und Schüler, die nicht an dem schulischen Testkonzept teilnehmen, keine Bescheinigung. Kehren diese Schülerinnen und Schüler zum Präsenzunterricht zurück und nehmen an dem schulischen Testkonzept teil, kann zu diesem späteren Zeitpunkt eine Bescheinigung ausgestellt werden. Eine Ausgabe der Bescheinigung ist somit nur direkt an die jeweilige Schülerin oder den Schüler zulässig.
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