Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit dem heutigen Beitrag möchten wir Sie und euch über das vom Ministerium initiierte Verfahren der Corona-Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler in den Herbstferien informieren.
Derzeitiger Stand der Selbsttestungen
Schülerinnen und Schüler können die Bestätigung der Schule derzeit nutzen, um auch in der Freizeit Zugang zu zum Beispiel Veranstaltungen oder Restaurants zu bekommen. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil gerade die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Monaten Einbußen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erleiden mussten.
Viele von ihnen sind noch nicht geimpft oder können sich noch gar nicht impfen lassen und sollen dennoch in der nun ab 20. September vorgesehenen „3-G-Welt“ nicht erneut benachteiligt werden.
Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden in den Schulen keine regelmäßigen Selbsttestungen durchgeführt. Damit die minderjährigen Schülerinnen und Schüler, vor allem soweit sie in Schleswig-Holstein bleiben, dennoch unter vereinfachten Bedingungen an Aktivitäten teilnehmen können, für die eine Testpflicht vorgesehen ist, behalten die Schulbescheinigungen unter für diesen Zeitraum leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit.
Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Ferien zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft.
Bei Bedarf (formloser Antrag genügt) erhalten die Schülerinnen und Schüler für die Ferienzeit von ihren Schulen fünf Selbsttests. Die bereitgestellten Selbsttests sind nur für minderjährige Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Selbstverständlich können sie auch selbst beschaffte Tests zur Testung nutzen.
Die Klassenlehrkräfte werden gebeten dieses Angebot in Ihren Klassen und mit ihren Elternvertretungen zu kommunizieren.
Verfahren zur Ausgabe an der BCSG
- Bei einem Testkitbedarf kann ein formloser Antrag seitens der Eltern bis Mittwoch, den 29.09.2021 bei den Klassenlehrkräften gestellt werden. Es reicht ein kurzer Logbucheintrag mit Unterschrift oder eine Mail der Erziehungsberechtigten. Die Klassenlehrkräfte ermitteln daraufhin ihren Gesamtbedarf an Testkits (für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind, sind fünf Testkits für die gesamten Herbstferien vorgesehen).
- Die Klassenlehrkräfte stellen sicher, dass die Ausgabe der vorbereiteten Testkitsets am Freitag, den 01.10.2021 im Rahmen des Unterrichts an die jeweiligen Schülerinnen und Schüler erfolgt.
Schreibe einen Kommentar