Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehunsgberechtigte,
die Osterferien beginnen am Samstag, den 02.04. und enden am Samstag, den 16.04.2022. Montag, der 18.04.2022 ist Ostermontag, also ein gesetzlicher Feiertag, an dem kein Unterricht stattfindet. Der Unterricht startet also wieder am Dienstag, den 19.04.2022. Es findet Unterricht nach Stundenplan statt.
Bereits ab 3. April 2022 gelten neue bundesrechtliche Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen. Daher tritt ab dann auch eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, die beispielsweise die Anordnung einer Maskenpflicht im Wesentlichen nur noch zum Schutz vulnerabler Personen in wenigen Situationen vorsieht.
Sofern nach Infektionsschutzgesetz des Bundes kein Hotspot vorliegt – und das ist für Schleswig-Holstein derzeit nicht der Fall –, erlaubt das Infektionsschutzgesetz in Schulen keine Anordnung der Maskenpflicht mehr. Die derzeit gültige Schulen-Coronaverordnung wird daher mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft treten. Für den Unterricht nach den Osterferien gibt es somit keine coronabedingten Auflagen wie Masken- oder Testpflicht mehr.
Die Mund-Nasenbedeckung hat sich während der Pandemie als besonders wirksame Schutzmaßnahme erwiesen. Die meisten Schülerinnen und Schüler und am Schulleben Beteiligten haben sich im Laufe der Pandemie an das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen gewöhnt. Deshalb ist es ab dem 3. April 2022 auch weiterhin möglich, im Rahmen einer persönlichen und freiwilligen Entscheidung zum Selbst- und Fremdschutz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Schulleitungen, Lehrkräfte oder schulische Gremien dürfen allerdings in der Regel keine Empfehlung aussprechen. Insbesondere kann die Schule selbst aus Gründen des Infektionsschutzes keine Maskenpflicht anordnen. Hierfür ist die Schule einerseits nicht zuständig und andererseits fehlt hierfür – wie dargestellt – die infektionsschutzrechtliche Grundlage.
Wenn Einzelne allerdings freiwillig eine Maske tragen, weil es dem eigenen Sicherheitsbedürfnis entspricht, ist das natürlich weiterhin möglich. Das verlangt im Schulalltag ein besonderes Augenmerk im Hinblick auf den Umgang und das Miteinander. Wie bisher auch werden in den Schulen in besonderem Maße gegenseitige Rücksichtnahme und eine verständnisvolle Kommunikation gefordert sein.
Die Rücksichtnahme verlangt es auch, dass alle Personen mit einer akuten Atemwegserkrankung unbedingt bei Symptomen wie z. B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten (unabhängig vom Impfstatus) zu Hause bleiben, gegebenenfalls die Hausarztpraxis kontaktieren und sich je nach ärztlicher Einschätzung testen lassen. Der Schnupfenplan ist in dieser Situation besonders bedeutend
Ab 19. April 2022 besteht weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig zweimal wöchentlich zu Hause zu testen. Es empfiehlt sich besonders, dann zu testen, wenn ein Anlass besteht, etwa durch Risikokontakte oder Krankheitssymptome (siehe Schnupfenplan). Mit dieser Strategie, weg vom anlasslosen Testen aller am Schulleben Beteiligter, hin zu einem Testen aus konkretem Grund, folgen wir der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft fü Pädiatrische Infektiologie (DGPI) mit Unterstützung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) vom 3. März 2022. Ähnlich wie oben bezüglich des Entfallens der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für das Testen, dass Schulen hier nicht eigenständig Vereinbarungen zu einer Fortsetzung der verpflichtenden Teststrategie treffen dürfen. Hierfür fehlt die Rechtsgrundlage.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern und ihren Familien zunächst einmal schöne und erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest. Nach den Osterferien wünschen wir allen einen guten Start in die letzte Etappe vor dem Schuljahresende.
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