Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
insbesondere in den Wintermonaten kann es durch starke Schneefälle, Glätte, Sturm oder
extreme Kälte zu besonderen Herausforderungen im Schulalltag kommen. Uns ist wichtig, transparent zu informieren, wie wir in solchen Situationen handeln – unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen in Schleswig-Holstein.
1. Schulbetrieb und Unterrichtsausfall in Schleswig-Holstein
Grundsatz: Der Unterricht findet grundsätzlich statt, solange keine offizielle Anordnung zum
Unterrichtsausfall durch die oberste Schulaufsichtsbehörde erfolgt.
Maßgeblich für eine solche Entscheidung ist die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf
dem Schulweg und im Schulbetrieb. Weitere Infos finden Sie unter schleswig-holstein.de.
- Unterrichtsausfall kann landesweit oder regional angeordnet werden, z.B. für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt.
- Die Entscheidung über Unterrichtsausfall erfolgt auf Grundlage eines Erlasses des Ministeriums, der die Verantwortlichkeiten und Abläufe festlegt.
Wichtige Informationswege für Eltern und Sorgeberechtigte:
- Winter-Hotline des Bildungsministeriums: ☎ 0800 1827271
(Bandansage, rund um die Uhr) - Offizielle Mitteilungen auf der Seite des Bildungsministeriums Schleswig-Holstein
- Durchsagen in lokalen Rundfunkmedien
- BCSG-WebUntis-Mitteilungen
2. Entscheidung der Eltern bei Witterungsrisiken
Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch winterliche Witterung oder Glätte erwarten, können ihr Kind zu Hause lassen, auch wenn kein offizieller Unterrichtsausfall angeordnet wurde.
Der versäumte Unterrichtstag wird in diesem Fall nicht als Fehltag gewertet.
3. Maßnahmen während des Schulbetriebs
- Treten während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse auf, die den sicheren Heimweg gefährden könnten, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Unterrichtsbeendigung.
- Schülerinnen und Schüler werden erst nach Hause entlassen, wenn ein sicherer Heimweg erwartet werden kann.
- Bis dahin sind sie ausreichend beaufsichtigt.
4. Sicherheit auf dem Schulgelände
- Bei Schnee und Glätte kann es zu Rutschgefahr kommen – wir sichern gefährliche Bereiche so gut wie möglich ab.
- Aufsichten im Außenbereich werden je nach Witterung verstärkt organisiert.
- Pausen können nach Freigabe durch die Schulleitung ganz oder teilweise im Gebäude stattfinden.
- Das Werfen von Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
5. Verhalten und Prävention
- Schülerinnen und Schüler werden auf ein verantwortungsvolles Verhalten bei Schnee und Eis hingewiesen.
- Wir thematisieren dies auch zu Beginn des Unterrichts, um alle gut darauf vorzubereiten.
- Eltern werden gebeten, ihre Kinder mit witterungsangepasster Kleidung auszustatten und auf sichere Wege zu achten.
6. Gemeinsame Verantwortung
Unser Ziel ist es, auch bei schwierigen Witterungsbedingungen einen sicheren und verlässlichen Schulbetrieb zu gewährleisten. Dies gelingt am besten durch gegenseitige Rücksichtnahme, Kommunikation und Kooperation zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung!
C. Fuchs (Schulleiter)
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