letzte Aktualisierung: 29.01.2021 16:00 Uhr
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, heute möchten wir Ihnen und euch einige Informationen zur anstehenden Zeugnisausgabe und zum Halbjahreswechsel geben.
Zeugnisausgabe
Die Zeugnisausgabe wird am Freitag, den 29.01.2021 in der Schule im Zeitfenster von 8.00 bis 12:00 Uhr durchgeführt. An diesem Tag werden keine Präsenzangebote stattfinden. Zur Ausgabe werden die Klassen im Vorfeld von den Klassenlehrkräften in zwei Gruppen geteilt. Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren Klassenlehrkräften über das Zeitfenster informiert, wann sie ihr Zeugnis erhalten.
Bei der Zeugnisausgabe soll es sich um eine kurze persönliche Übergabe des Halbjahresleistungsstands handeln. Ausführliche und individuelle Rückmeldungen zum Zeugnis können an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Sollten Sie Geschwisterkinder an der BCSG haben, kann das Zeugnis im Sinne der Kontaktreduzierung auch einem Geschwisterkind mitgegeben werden. Dies ist bitte mit den Klassenlehrkräften abzustimmen.
Halbjahreswechsel
Nach einer Information aus dem Ministerium bleiben die beweglichen Ferientage vom 01. – 03. Februar 2021 bestehen. Für diese Tage wird es somit keine Aufgaben und keine Homeschooling-Betreuung geben, auch der Präsenzunterricht findet nicht statt.
Die für den 04. und 05. Februar 2021 geplanten Schulentwicklungstage entfallen. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-8 werden an diesen beiden Tagen nach dem Homeschooling-Konzept beschult. Für die Jahrgänge 9 und 10 findet kein Präsenzunterricht statt, die Schülerinnen und Schüler werden nach Stundenplan mit Aufgaben für das Homeschooling versorgt und von den Lehrkräften in der Distanz betreut.
Für die Zeit vom 01. – 05. Februar 2021 ist wie gewohnt eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 eingerichtet.
Stundenplanwechsel zum Halbjahr
Zum Halbjahreswechsel gibt es auch leichte Veränderungen im Stundenplan. Die Klassenlehrkräfte informieren die Klassen, falls es zu Veränderungen gekommen sein sollte.
Veränderungen bei der Maskenpflicht
Im Einzelhandel, in Personenverkehren, im Pflegeheimen, bei religiösen Veranstaltungen und Versammlungen sind qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken oder viren-filternde Masken der Standards N95, KN95 oder FFP2) zu tragen.
Diese Regelung ist im Sinne des Infektionsschutzes auch für unsere Schule sinnvoll. Aus diesem Grund empfehlen wir das Tragen dieser Masken ab sofort. Mit dem Beginn des 2. Schulhalbjahres ist das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
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