Die Bildungskarte soll Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien unkomplizierten Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten ermöglichen – jetzt gibt es sie auch im Kreis Pinneberg.
Karte im Scheckkartenformat statt Gutscheinen nutzen
Die digitale Bildungskarte löst das bisherige Gutscheinsystem ab. Die Leistungsberechtigten brauchen nur noch die kleine Karte im Scheckkartenformat vorzeigen. “Der Vorteil der neuen Bildungskarte ist, dass sie nur noch mit einer Kartennummer versehen ist und nicht mehr mit dem kompletten Namen des Kindes. Das ist deutlich diskreter”, sagt Kristin Moewius vom Fachdienst Soziales des Kreis Pinneberg.
Bisher positive Erfahrungen mit der Bildungskarte
Zehn Kreise und kreisfreie Städte haben die Karte schon eingeführt – etwa die Kreise Ostholstein, Schleswig-Flensburg und Stormarn. Der Kreis Plön, der die Karte bereits seit 2012 nutzt, berichtet Positives: Dank der Karte würden mehr Kinder und Jugendliche die Angebote nutzen. Auch der Kreis Pinneberg hofft, dass die Bildungskarte den Zugang zu den Angeboten vereinfacht. Die erste Karte hat der Kreis schon vergangene Woche verschickt. (Text aus: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Der-Kreis-Pinneberg-nutzt-jetzt-die-Bildungskarte,bildungskarte110.html)
Ab Oktober werden die ersten „Bildungskarten“ für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgegeben.
Wo gibt es die Bildungskarte?
Im Jobcenter und beim Kreis Pinneberg, später auch in den Sozialämtern in Barmstedt, Elmshorn, Pinneberg, Tornesch, Quickborn, Wedel und Helgoland.
Wer bekommt die Bildungskarte?
Beim Kreis: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistun-gen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunter-halt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und die sonstigen Anspruchsvo-raussetzungen erfüllen
Beim Jobcenter: wer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (ALG II, Hartz 4) bezieht.
Wofür kann die Bildungskarte eingesetzt werden?
- Tagesausflüge der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege oder der Schule
- Mehrtägige Klassenfahrten bzw. Fahrten der Kindertageseinrichtungen (auch für Kinder, für die Kin-dertagespflege geleistet wird)
- Lernförderung
- Gemeinsame Mittagsverpflegung für Schüler*innen oder Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
o Aktivitäten in den Bereichen Sport,
o Spiel, Kultur und Geselligkeit,
o Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
o Aktivitäten der kulturellen Bildung,
o Freizeiten
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