Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigte,
mit dem Beginn des Unterrichts nach den Weihnachtsferien sehen wir uns bedingt durch die Pandemie wieder mit einer herausfordernden Situatuion konfrontiert.
Wir werden die pandemische Lage genau im Auge behalten und gegenbenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen, um den Präsenzschulbetrieb für alle an Schule Beteiligten so sicher wie möglich zu machen.
Unsere Bildungsministerin Frau Prien hat ihrer in der gestrigen Pressekonferenz die Rahmenbedingungen für den Schulstart im neuen Jahr erläutert.
Für unseren Schulstandort sind folgende Punkte zum Schulstart wichtig:
- Mit dem 5. Januar ist ein eine neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten. Damit werden zunächst bis zum 23. Januar 2022 die Testpflicht in Schulen für SuS auf drei Tests pro Woche erweitert. Diese finden am Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der ersten Unterrichtsstunde der Lerngruppe statt.
- Es werden darüber hinaus auch neu alle Geimpften oder Genesen (Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte) eindringlich gebeten, freiwillig an den wöchentlichen Selbsttests teilzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass ab Mitte Januar die Selbsttestpflicht für alle in Schule Beteiligten, unabhängig vom Geimpft- oder Genesenenstatus, verpflichtend eingeführt wird.
-
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen. Das gilt auch für die nach der Corona-Schulenverordnung vorgesehenen Ausnahmen. Es wird darum gebeten, zur jetzigen Zeit mit hoher Inzidenz von den pädagogischen Ausnahmen zurückhaltend Gebrauch zu machen. Dennoch sind Maskentragepausen zu ermöglichen.
- Für alle Schulen gilt, dass außerunterrichtliche Präsenz-Angebote wie z. B. AGs in den Nachmittagsstunden in der Zeit zunächst bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt werden, um die Zahl lerngruppenübergreifender Kontakte an Schulen zu beschränken. In Absprache und nach Möglichkeit können digitale AG-Distanzangebote stattfinden. Infos dazu erfolgen über die AG-Leitungen.
-
Auch über vorübergehend erhöhte Schutzmaßnahmen für den Unterricht im Fach Sport und im Fach Musik soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Ansteckungsrisiken zu reduzieren. Daher gilt zunächst befristet für die ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn bis einschließlich 21. Januar 2022 Folgendes:
- Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden.
Die Durchführung von schulinternen oder schulübergreifenden Wettkämpfen ist nicht gestattet. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verbot über den 21.01.2022 wahrscheinlich verlängert wird. - Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind vorübergehend nicht zulässig, weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen.
- Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden.
-
Eine Teilnahme am Präsenzbetrieb und am Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler wichtig. Weiterhin kommt aber eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in Betracht, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist.
Es gilt weiterhin der Erlass zum Umgang mit vulnerablen Schülerinnen und Schülern.
Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler danach beurlaubt, so werden die entsprechenden Fehltage im Zeugnis nicht ausgewiesen, es sei denn die Schülerin bzw. der Schüler oder die Eltern bitten darum. Das gleiche gilt, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nicht am Präsenzunterricht der Schule teilnehmen können.
Schreibe einen Kommentar